Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Begriffsbestimmungen und Geltung der Bedingungen

Leistungsgeber im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist SIECK consulting, Hartmut Sieck, nachfolgend SC abgekürzt. Seminarteilnehmer und Auftraggeber des Leistungsgebers werden als Kunden bezeichnet. Kunde ist in jedem Falle ausschließlich der Vertragspartner.
Diese Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für alle Leistungen und Dienstleistungen zwischen SC und dem Kunden. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden sollten. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Leistungsgeber schriftlich bestätigt werden.

§2 Leistung

SC erbringt Dienstleistungen insbesondere in Form von Analyse, Beratung, Konzeption, Workshops und Trainingsseminaren. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Einzelnen festgelegt.

Unterschieden wird dabei grundsätzlich zwischen

-offenen Seminaren, an denen zum selben Termin unterschiedliche Auftraggeber bedient werden und
-inhouse Dienstleistungen, bei denen Mitarbeiter eines Auftraggebers beraten, trainiert oder „gecoacht“ werden.

SC führt alle Arbeiten sorgfältig und unter Beachtung allgemeiner branchenspezifischer Grundsätze sowie gemäß vereinbarter Themen durch.

Die von uns abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schulden wir nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Unsere Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.

§3 Vertrauliche Informationen, Datenschutz

Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln.

Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen.

Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass SC seine Kontaktinformationen, einschließlich Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und weitere zur Vertragserfüllung erforderlichen Daten speichert, verarbeitet und nutzt. Soweit der Auftragnehmer sich zur Erbringung der Leistungen, die dem vertragsgemäßen Zweck dienen, Dritter bedient, ist er berechtigt, dem Dritten die Daten des Auftraggebers offen zu legen.

§4 Urheberrechte

Seminarbegleitende Arbeitsmappen, Unterlagen und elektronische Trainingsmedien unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
§5 Mitwirkungspflicht

Die Vertragspartner verpflichten sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung oder einer Begrenzung der Störung beizutragen.

§6 Haftung

(1) Beratung und Training werden nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernimmt SC keine Haftung. SC übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Seminarvoraussetzungen bei den Teilnehmern ergeben.

(2) SC haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von SC oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet SC nur nach dem Produkthaftungsgesetz; wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall zwingender Haftung nach Satz 1 oder 2 gegeben ist.

(3) Die Regelungen des vorstehenden Abs. 2 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(4) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners von SC ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§7 Offene Seminare

§7.1 Anmeldungen
SC akzeptiert für das gesamte offene Trainings- und Seminarangebot ausschließlich schriftliche Anmeldungen. Der Kunde kann für die Anmeldung das vorgedruckte Formular der SC Internet-Seite verwenden bzw. per Brief, Email, Fax oder Anmeldeformular im Internet seine Seminarteilnahme erklären. Mit der Anmeldung bietet der Kunde SC den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag tritt mit einer schriftlichen Bestätigung durch SC in Kraft. Sollte diese nicht innerhalb von 10 Tagen nach Anmeldung zugegangen sein, wird SC vom Kunden darüber informiert.
Sämtliche Preise für offene Seminare verstehen sich in Euro (€) und enthalten folgende Leistungen, sofern nicht ausdrücklich auf andere Konditionen bereits im Angebot verwiesen wird:

Trainerhonorare, Trainingstechnik, Raummieten etc. sowie Kosten, die SC direkt betreffen
Teilnehmermaterial und Unterlagen, die vom Referenten ausgehändigt werden
Mittagessen und Tagungsgetränke für die Dauer des Seminars

§7.2 Zahlungsbedingungen

Nach Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt der Rechnung sofort fällig.

§7.3 Gruppenbuchungen
Bei zwei oder mehr Teilnehmern pro offenes Seminar eines Unternehmens (Gruppenbuchung), gewährt SC einen Nachlass von 5 % des ausgeschriebenen Seminarpreises ab dem 2. Teilnehmer der Gruppenbuchung.

§7.4 Stornierung

Eine kostenfreie Stornierung der Teilnahme ist nicht möglich. Wenn der angemeldete Teilnehmer nicht an dem Seminar teilnehmen kann, steht es ihm frei, einen Vertreter zu entsenden.

§7.5 Durchführungsabweichungen

SC ist aus wichtigem Grund berechtigt, einen Ersatztrainer einzusetzen, den Seminarinhalt geringfügig zu ändern sowie bei offenen Seminaren Termin- und Ortsverschiebungen vorzunehmen. Termin- und Ortsverschiebungen werden rechtzeitig bekannt gegeben. Kann infolgedessen ein Angemeldeter am Seminar nicht teilnehmen, so kann er gebührenfrei vom Vertrag zurücktreten.

Durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf eine Durchführung. SC bemüht sich in diesem Fall bestmöglich Ersatz anzubieten. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.

§8 Inhouse-Seminare, Beratung, Vorträge und Coaching

§8.1 Angebotsbindefrist
Schriftlich verfasste Angebote behalten für drei Monate ihre Gültigkeit. Es gilt das Verfassungsdatum des Angebotes.

§8.2 Auftragserteilung
Die Beratungs- und Trainingstätigkeit erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage abgeschlossener Verträge bzw. rechtsgültig und schriftlich erteilter Aufträge bzw. Anmeldungen. Diese müssen neben der Aufgabenstellung und Definition des Leistungsumfangs die einzuhaltenden Termine, die vereinbarte Vergütung und die Zahlungsmodalitäten enthalten.

§8.3 Stornierung
Schriftlich bestätigte Termine für Inhouse-Seminare, Beratungstage, Vorträge und Coachings können bis 30 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden.

Für kurzfristige Stornierungen gelten folgende Stornogebühren:

  • < 7 Tage vor Seminar 100% vom vereinbarten Honorar
  • 8 … 14 Tage vor Seminar 50% vom vereinbarten Honorar
  • 15 … 21 Tage vor Seminar 25% vom vereinbarten Honorar
  • 22 … 29 Tage vor Seminar 10% vom vereinbarten Honorar
  • >= 30 Tage vor Seminar kostenfrei

Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden.

§8.4 Honorare und Kosten
Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorar) oder als Festpreis schriftlich vereinbart. Das erste Kontaktgespräch mit dem Auftraggeber ist unentgeltlich.

Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Workshop- und Seminarvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.

Für Workshops und Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart. Sonstige Aufwendungen, einschließlich Aufenthalts- und Reisekosten, werden zusätzlich berechnet.

Eine ggf. für den Auftraggeber notwendige Unterkunft und Verpflegung muss er selbst buchen und gesondert bezahlen.

Bei unternehmensinternen Maßnahmen ist der Auftraggeber verpflichtet, geeignete Räume und erforderliche technische Ausstattung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Alle Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wir mit dem zum Zeitpunkt der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.

Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch.

§8.5 Zahlungsbedingungen
Rechnungen für Inhouse-Trainings, Unternehmensberatungen, Vorträge und Coachings sind bei Erhalt sofort ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist SC berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 10% p. a.

Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion.

Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer und belegten Reisekosten. Wird innerhalb des Vertragszeitraumes der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.

§8.6 Änderung des Leistungsumfangs
Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges beantragen. Inhalt und Ablauf des Seminarprogramms ebenso wie der Einsatz der Trainer können unter Wahrung des Gesamtcharakters des Seminars geändert werden. Dies berechtigt den Teilnehmer weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.

§8.7 Annullierung
Durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf eine Durchführung. SC bemüht sich in diesem Fall bestmöglich Ersatz anzubieten. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.
§9 SIECK consulting Shop

§9.1 Zahlungsbedingungen
Rechnungen für Bestellungen im Shop sind bei Erhalt sofort ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist SC berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 10% p.a.
§10 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Benningen am Neckar.
§11 Schlussbestimmungen

Für unsere Geschäfts- und Rechtsbeziehungen zwischen SC und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Abweichend ausgehandelte Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.

Stand: März 2024